HRB 92193: Netempire Software GmbH, Rösrath, Lüghauser Straße 16, 51503 Rösrath. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
HRB 92193: Netempire Software GmbH, Rösrath, Lüghauser Straße 16, 51503 Rösrath. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 10 (Einziehungsvergütung) und § 15 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
HRB 92193: Netempire Software GmbH, Rösrath, Lüghauser Straße 16, 51503 Rösrath. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2017. Geschäftsanschrift: Lüghauser Straße 16, 51503 Rösrath. Gegenstand: die Erstellung, der Vertrieb und der Betrieb von Soft- und Hardware zur Datenverarbeitung sowie die Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Kim, Rösrath, * ‒.‒.‒‒; Dr. Gimmler, Guido, Köln, * ‒.‒.‒‒; Nettesheim, Andreas, Rösrath, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Netempire AG mit Sitz in Rösrath (Amtsgericht Köln, HRB 35407) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.