Nething Buchbinderei Verwaltungsgesellschaft mbH., Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 14, 73235 Weilheim an der Teck. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Nething Buchbinderei Verwaltungsgesellschaft mbH., Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 14, 73235 Weilheim an der Teck.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Tobelwasenweg 14, 73235 Weilheim an der Teck. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 03.02.2010 (5 IN 367/09) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gem,einsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Die allgemeine Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFGG von Amts wegen vermerkt. Der bisherige Geschäftsführer ist nunmehr: Liquidator: Nething, Günter, Kirchheim unter Teck, * ‒.‒.‒‒, Vermerk nach § 384 FamFGG von Amts wegen: Die bisher eingetragene Vertretungsregelung des Geschäftsführers gilt nicht automatisch auch für den Liquidator.