HRB 710005: Netsys Systemhaus GmbH, Freiburg im Breisgau, Nelly-Sachs-Straße 4, 79111 Freiburg im Breisgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Blattert, Martin Jörg, Denzlingen, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Selz, Jürgen Michael, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Netsys Systemhaus GmbH, Freiburg im Breisgau, Nelly-Sachs-Straße 4, 79111 Freiburg im Breisgau. Bestellt als Geschäftsführer: Blattert, Martin Jörg, Denzlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Netsys Systemhaus GmbH, Freiburg im Breisgau, Nelly-Sachs-Straße 4, 79111 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2013. Geschäftsanschrift: Nelly-Sachs-Straße 4, 79111 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit EDV, insbesondere Computer und Netzwerktechnik stehen. Der Tätigkeitsbereich umfasst z. B. Lieferung, Einbau, Reparatur, Kauf und Verkauf von Computern und damit in Zusammenhang stehenden Leistungen, Netzwerksupport, Beratung und Schulung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Selz, Jürgen, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Selz" als Ganzes mit den dazugehörigen Aktiva und Passiva sowie allen Rechten und Pflichten aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Netsys Computer und Netzwerktechnik GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 5752) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 14.05.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.