Nette Papier Leipzig GmbH Großhandel und Verarbeitung, Markranstädt, (Gewerbestr. 3, 04420 Markranstädt).Die Verschmelzung wurde am 20.11.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Nette Papier Leipzig GmbH Großhandel und Verarbeitung, Markranstädt, (Gewerbestr. 3, 04420 Markranstädt).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der "Nette Papier GmbH" mit dem Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRB 1028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.