Network Innovativ Systemhaus GmbH, Freiburg im Breisgau, Sebastian-Kneipp-Straße 24, 79104 Freiburg im Breisgau.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wintermantel, Gerd, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Network Innovativ Systemhaus e. K.", Gundelfingen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRA 701683) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH