Netzpol Software & Systeme GmbH, Hamburg (Admiralitätstrasse 4, 20459 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LOYAS Private Finance AG am 11.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Netzpol Software & Systeme GmbH, Hamburg (Admiralitätstrasse 4, 20459 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der LOYAS Private Finance AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 85534) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Netzpol Software & Systeme GmbH, Hamburg (Admiralitätstrasse 4, 20459 Hamburg). Die Gesellschaft wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 fortgesetzt. Geändert, nun Geschäftsführer: Sturtzkopf, Jochen, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.