HRB 123138 B: Netzwerk Quadriga gGmbH, Berlin, Unter den Linden 80/3c, 10117 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Weinberger, Marie-Luise; ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 123138 B: Netzwerk Quadriga gGmbH, Berlin, Unter den Linden 80/3c, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Die Quadriga gGmbH, Berlin, Unter den Linden 80/3c, 10117 Berlin. Firma: Netzwerk Quadriga gGmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.07.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..
Die Quadriga gGmbH, Berlin, Unter den Linden 80/3c, 10117 Berlin. Firma: Die Quadriga gGmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Unter den Linden 80/3c, 10117 Berlin Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; die Förderung des demokratischen Staatswesens und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Zwecke der Gesellschaft werden durch die Ehrung mit "Die Quadriga" und die Durchführung des begleitendem United we Care Projektes realisiert. "Die Quadriga" zeichnet immer vier Persönlichkeiten und Projekte aus, deren Denken und Handeln Vision, Mut und Verantwortung verpflichtet ist und Gemeinwohl, Gemeinsinn und Gemeinwesen dient. "Die Quadriga" ehrt Vorbilder für Deutschland und Vorbilder aus Deutschland. "Die Quadriga" hat vier Kategorien und wird an eine Person oder Institution verliehen. Eine Quadriga würdigt die Förderung der Völkerverständigung und der internationalen Gesinnung. Eine Quadriga würdigt die Förderung der Demokratie und der Zivilgesellschaft. Eine Quadriga würdigt die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Corporate Social Responsibility. Eine Quadriga würdigt die Förderung der Toleranz und des Fortschrittsgedankens. Die Würdigung der vier Preisträger erfolgt immer unter einer individuellen Maxime. Die Preisträger kommen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Kultur und Gesellschaft. Herausragende Leistungen und Lebenswerke können mit einer besonderen Ehren-Quadriga honoriert werden. Die Ehrung mit "Die Quadriga" findet am Tag der Deutschen Einheit im Rahmen einer kulturellen Veranstaltung in Berlin statt. Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen der Bundesrepublik können sich alljährlich im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für eine Teilnahme an der Veranstaltung bewerben. Ein ehrenamtliches Kuratorium berät bei der Auswahl der Preisträger von "Die Quadriga". Die Arbeit des Kuratoriums wird durch eine Satzung geregelt. Ein Freundeskreis aus ausgewählten Unternehmen und Persönlichkeiten unterstützt "Die Quadriga" mit finanziellen und ideellen Mitteln. Die Philosophie von "Die Quadriga" wird ganzjährig durch Diskussionsrunden, Informationsveranstaltungen, Konferenzen und durch das United we Care Projekt verwirklicht. Das United we Care Projekt soll der Entwicklungszusammenarbeit dienen und in einem Land der 3. Welt Chancen spenden. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Weinberger, Marie-Luise, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.10.2009; mit Änderung vom 16.11.2009 in § 2 (Gegenstand) und § 3 (Selbstlosigkeit)..