HRB 65074: Neubeck Automobile GmbH, Speyer, Landwehrstraße 34, 67346 Speyer. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Reparaturwerkstatt für Kraftfahrzeuge, die Vermittlung von Neufahrzeugen, der Handel mit Ge-brauchtfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Ersatzteilen und Zubehör sowie alle sonstigen Geschäfte, die mit dem Kraftfahrzeugwesen in Zusammenhang stehen.
HRB 65074: Neubeck Automobile GmbH, Speyer, Landwehrstraße 34, 67346 Speyer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2016. Geschäftsanschrift: Landwehrstraße 34, 67346 Speyer. Gegenstand: An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie sämtlichem Kraftfahrzeugzubehör sowie Reparaturen von Kraftfahrzeugen aller Art, sowie die Vermittlung von Leasing-, Finanzierungs- und Versicherungsverträgen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neubeck, Helga, Speyer, * ‒.‒.‒‒; Neubeck, Thomas, Speyer, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Neubeck Automobile GmbH & Co.KG mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 51671) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.