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c)
(1)Die Gesellschaft wird im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen,
insbesondere in Bezug auf den öffentlichen
Zweck im Sinne des § 68 Abs. 2 der
Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der
jeweils geltenden Fassung und das
öffentliche Interesse tätig. Gleiches gilt für
Beteiligungen an Unternehmen.
(2)Gegenstand des Unternehmens ist die
Versorgung der Bevölkerung, des Handels,
des Gewerbes, der Industrie, der
Landwirtschaft und der öffentlichen
Einrichtungen mit Energieträgern,
insbesondere mit Elektroenergie,
Fernwärme, Gas, Flüssiggas, Öl, Trink- und
Brauchwasser, Telekommunikation sowie
die damit verbundenen Contracting- und
Transportleistungen, die Gewährleistung
des öffentlichen Personennahverkehrs und
schienengebundener
Gütertransportleistungen nebst den in
diesem Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen, die Beschaffung von
Fahrzeugen und mobilen Wirtschaftsgütern
und Teilen hiervon, die Organisation der
Wartung, Instandhaltung und
Instandsetzung derselben und
Bereitstellung von Fahrzeugen sowie die
damit verbundenen Dienstleistungen,
soweit sie dem öffentlichen Zweck dienen,
die Entsorgung von Abwasser,
Consultingleistungen in der Bereitstellung
öffentlicher Infrastruktur und Leistungen für
deren Durchführung, das Betreiben und die
Verwaltung von Krematoriumsanlagen und
den damit zusammenhängenden
Handlungen sowie die Betreibung und
Bewirtschaftung von Schwimmbädern, die
Betreibung und Bewirtschaftung von
Stadtbeleuchtungsanlagen oder anderer im
öffentlichen Interesse stehenden
Einrichtungen und den damit verbundenen
Anlagen.
(3)Darüber hinaus befasst sich die
Gesellschaft mit IT- und
Telekommunikationsanlagen, PC basierten
Anwendungsstrukturen, Soft- und
Hardware, Lizenzen, Hosting-, Enduser-,
Security und Network-
Managementservices, Consulting, Wartung,
Instandhaltung und Instandsetzung
derselbigen sowie aller damit verbundenen
Dienstleistungen soweit sie dem
öffentlichen Zweck dienen.
(4)Zu den Aufgaben der Gesellschaft
gehört die Erledigung aller mit dem
Gegenstand des Unternehmens unmittelbar
zusammenhängenden und seinen
Belangen dienenden Geschäfte.
Wesentliche Erweiterungen und
Einschränkungen der
Unternehmensgegenstände der
Gesellschaft und der
Unternehmensgegenstände der
Tochtergesellschaften bedürfen der
Zustimmung der Stadtvertretung
Neubrandenburg (§§ 22 Abs. 3 Nr. 10, 69
Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 KV M-V). Die
Gesellschaft kann zur Erfüllung ihrer
Aufgaben andere Unternehmen gründen,
erwerben oder sich an solchen
Unternehmen beteiligen, wenn der
öffentliche Zweck dies rechtfertigt und die
Stadtvertretung Neubrandenburg dem
zustimmt (§§ 69 Abs. 2, 73 Abs. 1 Nr. 7 KV
M-V); entsprechende Regelungen sind
auch für deren Tochtergesellschaften
vorzusehen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Gegenstand, §§ 7
, 8, 9, 10 Aufsichtsrat , §§ 11, 12 Gesellschafterversammlung,
§§ 14, 15, 16 Jahresabschluss, Offenlegung beschlossen. |
a)
01.12.2023
Hacker |