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a)
Neue Chancen gGmbH
b)
Dortmund
Geschäftsanschrift:
Ernst-Abbe-Str. 4, 44149 Dortmund
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist nachhaltig
zum Gemeinwohl der Bevölkerung
a. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung;
b. die Förderung der Religion;
c. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und
von Tierseuchen;
d. die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe;
e. die Förderung von Kunst und Kultur;
f. die Förderung des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege;
g. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe;
h. die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes;
i. die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten;
j. die Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden;
k. die Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr;
l. die Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung;
m. die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens;
n. die Förderung des Tierschutzes;
o. die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit;
p. die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz;
q. die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene;
r. die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern;
s. die Förderung des Schutzes von Ehe und
Familie;
t. die Förderung der Kriminalprävention;
u. die Förderung des Sports (Schach gilt als
Sport);
v. die Förderung der Heimatpflege,
Heimatkunde und der Ortsverschönerung;
w. die Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports;
x. die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich der Abgabenordnung;
hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind;
y. die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet,
sämtliche Zwecke gleichermaßen oder in
jedem Geschäftsjahr zu fördern. Die
Gesellschaft kann nach freiem Er-messen
entscheiden, welche der genannten
Zwecke wie und in welchem Umfang
gefördert werden.
(2) Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke
durch die finanzielle Förderung durch
Beschaffung von Mitteln und Weiterleitung
nach § 58 Nr. 1 AO an gemein-nützige
inländische Körperschaften, welche die in
Absatz 1 genannten Zwecke verfolgen.
(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgaben-ordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder
bei Auflösung der Körperschaft oder bei
Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke
nicht mehr als Ihre eingezahlten
Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer
geleisteten Sacheinlagen zurück.
(5) Keine Person darf durch Ausgaben, die
dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
(6) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der
Gesellschaft besteht nicht. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kohorst, Stephan, Dortmund, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2024 |
a)
22.02.2024
Cakici |