HRA 9644: Wachsmuth Parkett, Inhaber Günter Wachsmuth e. K., Bad Oeynhausen, Besebrucher Straße 120, 32549 Bad Oeynhausen. Firma geändert, jetzt: Neue Firma: Wachsmuth Parkett, Inhaber René Zessin e.K. Nunmehr Inhaber: Zessin, René, Halle, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Inhaber: Wachsmuth, Günter, Melle, * ‒.‒.‒‒. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
HRA 9644: Wachsmuth Parkett, Inhaber Günter Wachsmuth e. K., Bad Oeynhausen, Besebrucher Straße 120, 32549 Bad Oeynhausen. (Parkettverlegung). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Besebrucher Straße 120, 32549 Bad Oeynhausen. Inhaber: Wachsmuth, Günter, Melle, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Wachsmuth Parkett GmbH in Bad Oeynhausen (Amtsgericht Bad Oeynhausen HR B 3105) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.