HRB 12297: Neue Skischule Winterberg GmbH, Winterberg, Remmeswiese 10d, 59955 Winterberg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Puchinger, Ulrike, Winterberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Puchinger, Thomas, Winterberg, * ‒.‒.‒‒; Tielke, Karl-Heinz, Winterberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12297: Neue Skischule Winterberg GmbH, Winterberg, Remmeswiese 10d, 59955 Winterberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2017. Geschäftsanschrift: Remmeswiese 10d, 59955 Winterberg. Gegenstand: Betrieb einer Skischule; Outdoorevents; Beteiligung an anderen Skischulen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Puchinger, Ulrike, Winterberg, * ‒.‒.‒‒; Tihany, Miriam, Winterberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Puchinger, Ulrike, Winterberg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Ulrike Puchinger Neue Skischule Winterberg e.K. in Winterberg (Amtsgericht Arnsberg HRA 8223) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.12.2017. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.02.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.