Neue Welle "Antenne Aschaffenburg" Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter Gesellschaft mbH, Aschaffenburg (Am Funkhaus 1, 63743 Aschaffenburg). Die Verschmelzung wurde am 27.10.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRB 1714).
Neue Welle "Antenne Aschaffenburg" Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter Gesellschaft mbH, Aschaffenburg (Am Funkhaus 1, 63743 Aschaffenburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MGW Mediengesellschaft für Wirtschaftsdaten mbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 1714) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.