HRB 1247: Neue Welle "Antenne Bamberg" Hörfunk- und Fernsehprogrammgesellschaft mbH, Bamberg, Gutenbergstr. 5, 96050 Bamberg. Die Verschmelzung wurde am 08.09.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Bayreuth HRB 2208).
HRB 1247: Neue Welle "Antenne Bamberg" Hörfunk- und Fernsehprogrammgesellschaft mbH, Bamberg, Gutenbergstr. 5, 96050 Bamberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der KMO Kommunikation und Medien für Oberfranken GmbH mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 2208) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neue Welle "Antenne Bamberg" Hörfunk- und Fernsehprogrammgesellschaft mbH, Bamberg, (Gutenbergstr. 5, 96050 Bamberg).Die Fernsehen für Bamberg AV-Programm GmbH mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB 3235) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.