HRA 101249: Neue Welt Musikverlag GmbH & Co. KG, Hamburg, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.02.2017 im Wege des Formwechsels in die Neue Welt Musikverlag GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRB 145580) am 15.03.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neue Welt Musikverlag GmbH & Co. KG, Hamburg, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg. Prokura erloschen Jainski, Katja, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Neue Welt Musikverlag GmbH & Co. KG, Hamburg, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg. Prokura erloschen Stegmüller, Robert, Frankfurt/Main, * ‒.‒.‒‒; van der Meijs, Johannes Martinus Wilhelmus Maria, Wenzendorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Hedke-Wontka, Markus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: von Ass, Ulrike, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Neue Welt Musikverlag GmbH & Co. KG, Hamburg, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg. Prokura erloschen Barth, Hans-Heinrich, Lübeck, * ‒.‒.‒‒.
Neue Welt Musikverlag GmbH & Co. KG, Hamburg, (Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2008 mit der AXXIS - Musikverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 105649) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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