Neuer Pirnaer Geschichtsverein e.V., Pirna (c/o Herr Rene Misterek, Hohe Str. 27, 01796 Pirna). Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme mit dem Verein Kuratorium Altstadt Pirna e.V. in Pirna (Registerblatt: Amtsgericht Pirna VR 239) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 3.3.2009 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6.3.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 6.3.2009. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
"Neuer Pirnaer Geschichtsverein" e.V., Pirna (c/o Herr Rene Misterek, Hohe Str. 27, 01796 Pirna). Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme mit dem Verein Kuratorium Altstadt Pirna e.V. in Pirna (Registerblatt: Amtsgericht Pirna VR 239) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 3.3.2009 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6.3.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 6.3.2009. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
"Neuer Pirnaer Geschichtsverein" e.V., Pirna (c/o Herr Rene Misterek, Hohe Str. 27, 01796 Pirna). Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme mit dem Verein Kuratorium Altstadt Pirna e.V. in Pirna (Registerblatt: Amtsgericht Pirna VR 239) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 3.3.2009 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6.3.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 6.3.2009. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.