HRB 2056 RE: Neuhaus Neotec GmbH, Reinbek (Dieselstr. 5-9, 21465 Reinbek). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 06.01.2022 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Oldenburg/O., HRB 140112) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 2056 RE: Neuhaus Neotec GmbH, Reinbek (Dieselstr. 5-9, 21465 Reinbek). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Neuhaus Neotec Maschinen- und Anlagenbau GmbH mit Sitz in Ganderkesee (Amtsgericht Oldenburg/O., HRB 140112) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neuhaus Neotec GmbH, Reinbek(Dieselstr. 5-9, 21465 Reinbek). Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Behrmann, Joachim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Behrmann, Jan; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2006 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 27.416,24 EUR auf 1.050.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in §§ 4 (Stammkapital), 6 Abs. 3 (Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterversammlung) und 16 (Bekanntmachungen) geändert worden.