HRB 3721: Neuhauser Hop Trading GmbH, Wolnzach, Auerbergstraße 40, 85283 Wolnzach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 3721:Neuhauser Hop Trading GmbH, Wolnzach, Auerbergstraße 40, 85283 Wolnzach.Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: Neuhauser, Alois, Wolnzach, * ‒.‒.‒‒; Neuhauser, Thomas, Wolnzach, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Neuhauser Hop Trading GmbH, Wolnzach (Auerbergstr. 40, 85283 Wolnzach). Bestellt: Geschäftsführer: Neuhauser, Thomas, Wolnzach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neuhauser Hop Trading GmbH, Wolnzach (Auerbergstr. 20, 85283 Wolnzach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2005. Handel mit Hopfen und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neuhauser, Alois, Wolnzach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Neuhauser Hopfenhandel e.K., mit dem Sitz in Wolnzach (Amtsgericht Ingolstadt HRA 1670) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.
Neuhauser Hop Trading GmbH, Wolnzach (Auerbergstr. 20, 85283 Wolnzach). Die Ausgliederung wurde am 24.03.2005 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe AG Ingolstadt HRA 1670).