HRB 169220 B: Neuhland Hilfe in Krisen gGmbH, Berlin, Hobrechtstraße 55, 12047 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hobrechtstraße 55, 12047 Berlin
HRB 169220 B: Neuhland Hilfe in Krisen gGmbH, Berlin, Nikolsburger Platz 6, 10717 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hörrmann-Lecher, Ulrike; Geschäftsführer: 2. Elle, Helmut, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und ist für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit den gemeinnützigen Organisationen Projekt Wohnen (PROWO) e.V. - VR 8821 - AG Charlottenburg; PROWO - gemeinnützige GmbH - HRB 125426, AG Charlottenburg; Land in Sicht - PROWO gemeinnützige GmbH - HRB 12164, AG Charlottenburg; MeG betreutes Wohnen gGmbH- HRB 144927, AG Charlottenburg; nova Pflegeteam gemeinnützige GmbH - HRB 116305, AG Charlottenburg von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
HRB 169220 B: Neuhland Hilfe in Krisen gGmbH, Berlin, Nikolsburger Platz 6, 10717 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2015 Teile des Vermögens, namentlich den Geschäftsbereich "Zweckbetriebe", als Gesamtheit von dem Neuhland e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 7068 B) im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers ist am 19.08.2015 erfolgt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.