Neuma Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Ness 7-9, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Süddeutsche Industrie-Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7599). Das Vermögen der Gesellschaft ist ohne Liquidation mit allen Aktiva und Passiva durch Anwachsung auf die verbleibende Kommanditistin COMMERZBANK Aktiengesellschaft (AG Frankfurt am Main HRB 32000) übergegangen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Neuma Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Ness 7-9, 20457 Hamburg. (Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie Verwaltung des eigenen Vermögens und Vornahme aller zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienlichen Geschäfte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis bedürfen ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ness 7-9, 20457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Süddeutsche Industrie-Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7599). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Neuma Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 57216) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.