Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2024 mit
der Saarstahl Aktiengesellschaft mit Sitz in Völklingen
(Amtsgericht Saarbrücken HRB 74820) verschmolzen. |
a)
17.04.2024
Schäfer
b)
Das Registerblatt ist
geschlossen. |
HRB 75090: Neunkircher Eisenwerk Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen, Bismarckstraße 57-59, 66333 Völklingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2022 mit der Gewerbe-und Wohnpark Heubügel GmbH mit Sitz in Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 75430) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 75090:Neunkircher Eisenwerk Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen, Bismarckstraße 57-59, 66333 Völklingen.Prokura erloschen: Kees, Günter, Quierschied; Reinhardt, Wolfgang, Homburg.
Neunkircher Eisenwerk Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen, Bismarckstraße 57-59, 66333 Völklingen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Wodniock, Beate, Wadgassen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schlachter, Christian, Heusweiler, * ‒.‒.‒‒.
Neunkircher Eisenwerk Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen, Bismarckstraße 57-59, 66333 Völklingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der SGB Grund und Bau GmbH mit Sitz in Völklingen (AG Saarbrücken HRB 75246) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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