Neunte Commercium Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Kronberg im Taunus, Jaminstraße 10, 61476 Kronberg im Taunus. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH am 06.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neunte Commercium Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Kronberg im Taunus, Jaminstraße 10, 61476 Kronberg im Taunus. Geschäftsanschrift: Jaminstraße 10, 61476 Kronberg im Taunus. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 79749) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AFÖG GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Kaiserstr. 16, 60311 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 79749) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neunte Commercium Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, (Jaminstraße 10, 61476 Kronberg im Taunus).Neuer Sitz: Kronberg im Taunus. Der Sitz ist nach Kronberg im Taunus (jetzt Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 7100) verlegt.
AFÖG GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Kaiserstr. 16, 60311 Frankfurt am Main). Nach Sitzverlegung geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Neunte Commercium Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Kronberg im Taunus (Amtsgericht Kronberg im Taunus HRB 7100), von der Vertretung ausgeschlossen.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen