Neunzehnte FraMü Beteiligungs GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91228). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Neunzehnte FraMü Beteiligungs GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art imeigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens und die Vornahme aller zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienlichen Geschäfte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis bedürfen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91228). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Neunzehnte FraMü Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77906). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.