HRB 16564: New Star Line GmbH, Neuss, Kölner Str. 461, 41468 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 16564: New Star Line GmbH, Neuss, Kölner Str. 461, 41468 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 16564: New Star Line GmbH, Neuss, Kölner Str. 461, 41468 Neuss. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 197/13) vom 5. Dezember 2014 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
New Star Line GmbH, Neuss, Kapitelstr. 45, 41460 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 18. Februar 2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Satz 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Kölner Str. 461, 41468 Neuss. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel (Im- und Export) mit Waren aller Art, insbesondere mit Nahrungsmitteln, Textilien, Altmetallen und Fahrzeugteilen, sowie der Betrieb von Restaurants, Cafés und Bars.
New Star Line GmbH, Neuss, Kapitelstr. 45, 41460 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28. Dezember 2011 mit Änderung vom 1. Februar 2012. Geschäftsanschrift: Kapitelstr. 45, 41460 Neuss. Gegenstand: Handel (Im- und Export) mit Waren aller Art, insbesondere mit Nahrungsmitteln, Textilien, Altmetallen und Fahrzeugteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Delaselp, Anton Ramesh, Uelzen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.