NewCo Promtex Holding GmbH & Co. KG, Hamburg (Domstr. 19, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Wünsche GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 105024) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 03.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NewCo Promtex Holding GmbH & Co. KG, Hamburg (Domstr. 19, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.03.2007 Teile des Vermögens der Promtex Holding GmbH & Co KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 99291) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.06.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FAVISTA Sechste GmbH & Co. KG, Hamburg (Domstr. 19, 20095 Hamburg, Gegenstand geändert: Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, deren Gegenstand Im- und Export sowie Großhandel mit Textilien und Waren aller Art mit Ausnahme solcher Waren, für die eine besondere Konzession erforderlich ist, insbesondere Vertrieb von durch Marken geschützter Markenartikel, sowie Ausübung der damit verbundenen Gesellschaftsrechte.). Neue Firma: NewCo Promtex Holding GmbH & Co. KG. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Promtex Management GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 88189). Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: PROVISTA Fünfhundertneunundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 85247). Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Porten, Uwe, Norderstedt, * ‒.‒.‒‒.