HRB 227938: NewStripes GmbH, München, Am Blütenring 9 b, 80939 München. Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2019 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie Beratung von Unternehmen und Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen, ferner Beratung von Instrumentenherstellern bezüglich Design und Vermarktung von neuen Produkten im Bereich Medizin sowie Beratung von Krankenhäusern im Ausland und Inland bezüglich der Organisation.
HRB 227938: NewStripes GmbH, München, Am Blütenring 9 b, 80939 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2016. Geschäftsanschrift: Am Blütenring 9 b, 80939 München. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie Beratung von Unternehmen und Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kinast, Simone, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ProOrtho AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 140611). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.