Nickel Verwaltungs OHG, Wissen (Werkstr. 15, 57537 Wissen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NIMAK - Widerstandsschweißmaschinen GmbH (Amtsgericht Montabaur HRB 1554) am 19.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Nickel Verwaltungs OHG, Wissen (Werkstr. 15, 57537 Wissen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2005 mit der NIMAK - Widestandschweißmaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Nisterberg (Amtsgericht Montabaur, HRB 1554) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nickel Verwaltungs OHG, Wissen (Werkstr. 15, 57537 Wissen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2002 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.12.2002 mit der NIMAK - Widestandschweißmaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Nisterberg (Amtsgericht Montabaur, HRB 1554) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nickel Verwaltungs OHG, Wissen (Werkstr. 15, 57537 Wissen, Halten und Verwalten eigenen Vermögens). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter: Nickel, Ruth, Wissen, * ‒.‒.‒‒; Nickel, Werner, Wissen, * ‒.‒.‒‒; Nickel, Paul, Wissen, * ‒.‒.‒‒; Nickel, Anja, Wissen, * ‒.‒.‒‒.