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a)
Nicolas May gGmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Landshuter Allee 11, 80637 München
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft
sind die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, der Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege sowie
mildtätiger Zwecke. Der gemeinnützige
Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die finanzielle Förderung
a. von Forschungsprojekten auf dem Gebiet
der Kinderkardiologie des Klinikums der
Ludwig-Maximilians-Universität München,
Anstalt des öffentlichen Rechts, sowie
anderer Träger von Instituten und Kliniken,
zur verbesserten Früherkennung von
Herzfehlern und Herzerkrankungen sowie
Risikofaktoren hierfür bei Kindern; b. von
Programmen und Studien dort mit dem Ziel
der Etablierung von
Vorsorgeuntersuchungen zur
Früherkennung von Erkrankungen und
Fehlbildungen des Herzens; c. von
Maßnahmen zur Verbesserung der
Ausbildung auf dem Gebiet der
Kinderkardiologie; d. sowie die Initiierung,
Organisation und Durchführung von
Vorträgen und Aufklärungskampagnen zu
unerkannten Herzfehlern,
Herzerkrankungen, Risikofaktoren und
Früherkennungsmaßnahmen. Der
mildtätige Gesellschaftszweck wird
insbesondere verwirklicht durch a. die
finanzielle Förderung von Hilfsprojekten für
bedürftige herzkranke Kinder und deren
Familien, die aufgrund ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands oder
ihrer finanziellen Situation auf die Hilfe
anderer angewiesen sind, z.B. Übernahme
von notwendigen und angemessenen
Reise- und/oder OP-Kosten; b. die direkte
finanzielle Unterstützung der unter a.
genannten Personen. Sofern die
Gesellschaft nicht selbst oder durch eine
Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel
gemäß § 58 Nr. 1 AO auch anderen
Körperschaften oder juristischen Personen
des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung
der in Absatz 1 bezeichneten
steuerbegünstigten Zwecke zuwenden.
Zuwendungen an steuerbegünstigte
Körperschaften und/ oder juristische
Personen des öffentlichen Rechts, die
andere Zwecke verfolgen als in Abs. 1
aufgeführt, sind zulässig, dürfen aber nicht
dauerhaft überwiegen. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
May, Manfred Rudolf, Fürstenfeldbruck,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Dr. Haas, Nikolaus Alexander, München,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2023. |
a)
30.03.2023
Fischer |