HRB 734444: Nidec Electronics GmbH, Bietigheim-Bissingen, Seewiesenstraße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.09.2017 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 734444: Nidec Electronics GmbH, Bietigheim-Bissingen, Seewiesenstraße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.07.2017 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NIDEC MOTORS & ACTUATORS (GERMANY) GmbH", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 302063) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 734444: Nidec Electronics GmbH, Bietigheim-Bissingen, Seewiesenstraße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Katakawa, Noriaki, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 734444: Nidec Electronics GmbH, Bietigheim-Bissingen, Seewiesenstraße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Bestellt als Geschäftsführer: Okochi, Yujin, Narashino / Japan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hayafune, Kazuya, Miyoshi, Aichi/Japan, * ‒.‒.‒‒; Starek, Ales, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 734444: Nidec Electronics GmbH, Bietigheim-Bissingen, Seewiesenstraße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Bestellt als Geschäftsführer: Starek, Ales, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kure, Bunsei, Kyoto/Japan, * ‒.‒.‒‒.
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