Niederrheinische Gas- und Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, (Duisburger Str. 161 - 167, 47166 Duisburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GELSENWASSER AG am 10.11.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Niederrheinische Gas- und Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, (Duisburger Str. 161 - 167, 47166 Duisburg).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit, nämlich die Unternehmenseinheit "Gas-Vertrieb" (einschließlich des Vertriebs von Strom und des Bereichs "Nahwärme"), im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Erdgasheiztechnik Planungsgesellschaft für haustechnische Anlagen mit beschränkter Haftung, nunmehr firmierend unter NGW GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 2873) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Niederrheinische Gas- und Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, (Duisburger Str. 161 - 167, 47166 Duisburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.05.2009 mit der GELSENWASSER AG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 165) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Niederrheinische Gas- und Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, (Duisburger Str. 161 - 167, 47166 Duisburg).Mit der GELSENWASSER AG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 165) als herrschendem Unternehmen ist am 08.04.2009 ein Betriebsführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Niederrheinische Gas- und Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg (Duisburger Str. 161 - 167, 47166 Duisburg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pruss, Stefan, Mühlheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
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