Niedersächsische Landesagentur der Fahrlehrerversicherung GmbH, Laatzen (Karlsruher Straße 48a, 30880 Laatzen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fahrlehrer-Service GmbH Niedersachsen am 14.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Niedersächsische Landesagentur der Fahrlehrerversicherung GmbH, Laatzen (Karlsruher Straße 48a, 30880 Laatzen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.05.2011 mit der Fahrlehrer-Service GmbH Niedersachsen mit Sitz in Laatzen (Amtsgericht Hannover HRB 200891) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.