Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Nutz, Reinke, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Cinibulak, Arzu, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.12.2022
Schulz |
HRB 5205: Niedertor Steuerberatungsgesellschaft mbH, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Fröhlich, Julia, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 5205: Niedertor Steuerberatungsgesellschaft mbH, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Lemper, Marco, Bergheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5205: Niedertor Steuerberatungsgesellschaft mbH, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Schieffer, Thomas, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Schieffer, Thomas, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5205: Niedertor Steuerberatungsgesellschaft mbH, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Steuerberatungsgesellschaften zu beteiligen oder solche Unternehmen zu gründen oder zu erwerben. Treuhänderische und andere mit dem Beruf eines Steuerberaters vereinbare Tätigkeiten sind ihr erlaubt.
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