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Niehoff GmbH, Schöppingen (HRB 3818)

Firmendaten

Anschrift
Hauptstr. 82
48624 Schöppingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02555/9393-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.alte-post-hotel.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 3818
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH
Keywords
Schöppingen Münsterland Hotel Alte Post Hotel
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Niehoff GmbH aus Schöppingen ist im Handelsregister Coesfeld unter der Nummer HRB 3818 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Niehoff GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Niehoff GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 03.09.2010
Veränderung

Niehoff GmbH, Schöppingen, Hauptstraße 82, 48624 Schöppingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Alte-Post-Hotel Inh. Heinrich Niehoff e.K. am 23.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 03.09.2010
Veränderung

Niehoff GmbH, Schöppingen, Hauptstraße 82, 48624 Schöppingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.07.2010 mit der Alte-Post-Hotel Inh. Heinrich Niehoff e.K. mit Sitz in Schöppingen (Amtsgericht Coesfeld HRA 6681) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.