Niehorster Autorecycling GmbH & Co. KG, Gütersloh, Im Krupploch 4, 33334 Gütersloh.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.04.09 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Niehorster Autorecycling GmbH & Co. KG, Gütersloh, Im Krupploch 4, 33334 Gütersloh.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 das Vermögen der Maik Milsmann Niehorster Autorecycling e.K. mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh HRA 6283) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Niehorster Autorecycling GmbH & Co. KG, Gütersloh, Im Krupploch 4, 33334 Gütersloh.(Gegenstand:der Betrieb eines Recyclingunternehmens mit angegliedertem Entsorgungsbetrieb.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Krupploch 4, 33334 Gütersloh. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Milsmann Verwaltungs GmbH, Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 8107), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.