HRA 100705: Niehus Verlege-Service GmbH & Co. KG, Lingen/Ems, Meppener Str. 88, 49808 Lingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Niehus Fliese, Stein + Kamin GmbH & Co. KG am 14.11.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 100705: Niehus Verlege-Service GmbH & Co. KG, Lingen/Ems, Meppener Str. 88, 49808 Lingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2016 nebst Ergänzung vom 27.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.12.2016 mit der Niehus Fliese, Stein + Kamin GmbH & Co. KG mit Sitz in Lingen (Ems) (Amtsgericht Osnabrück HRA 100706) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.