Nielsen Design Verwaltungs GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Röntgenstr. 10, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nielsen & Bainbridge Germany am 15.12.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Nielsen Design Verwaltungs GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Röntgenstr. 10, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 mit der Nielsen & Bainbridge Germany mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh HRB 6425 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.