Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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a)
25.03.2025
Bathmann
b)
Beteiligt an: HRA
130267, Amtsgericht
Oldenburg |
HRB 130084: Nietiedt GmbH - Oberflächentechnik- und Malerbetriebe, Wilhelmshaven, Zum Ölhafen 6, 26384 Wilhelmshaven. Prokura erloschen: Schulz, Friedhelm, Hamberge, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130084: Nietiedt GmbH - Oberflächentechnik- und Malerbetriebe, Wilhelmshaven, Zum Ölhafen 6, 26384 Wilhelmshaven. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sommer, Christian, Lorch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130084: Nietiedt GmbH - Oberflächentechnik- und Malerbetriebe, Wilhelmshaven, Zum Ölhafen 6, 26384 Wilhelmshaven. Prokura erloschen: Bernhard, Matthias Gerhard, Altenbamberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130084: Nietiedt GmbH - Oberflächentechnik- und Malerbetriebe, Wilhelmshaven, Zum Ölhafen 6, 26384 Wilhelmshaven. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.12.2017 mit der Bongartz GmbH - Oberflächentechnik- und Malerbetriebe mit Sitz in Duisburg (HRB 28541) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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