Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
21 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
05.02.2024
Krimmel
b)
Fall 22 |
HRB 78766: Nijmegen IV GmbH, Frankfurt am Main, Rotfeder Ring 7, 60327 Frankfurt am Main. Bestellt als Liquidator: Döhn, Roland Maria, Bad Soden am Taunus, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Liquidator: Löschinger, Hermann, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 78766: Nijmegen IV GmbH, Frankfurt am Main, Rotfeder Ring 7, 60327 Frankfurt am Main. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidatorin: Busch-Willms, Ingrid, Riedstadt, * ‒.‒.‒‒; von Groddeck, Carolina, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidator: Löschinger, Hermann, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 78766: Nijmegen IV GmbH, Frankfurt am Main, Rotfeder Ring 7, 60327 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Schnekenbühl, Michael, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 78766: Nijmegen IV GmbH, Frankfurt am Main, Rotfeder Ring 7, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tama Center GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81190) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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