Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
24.05.2023
Krimmel
b)
Fall 7 |
HRB 96668: NikTak GmbH, Frankfurt am Main, Arndtstraße 18, 60325 Frankfurt am Main. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 607/19 N) vom 22.09.2020 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 96668: NikTak GmbH, Frankfurt am Main, Arndtstraße 18, 60325 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 607/19 N) vom 06.08.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
HRB 96668: NikTak GmbH, Frankfurt am Main, Arndtstraße 18, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 04.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der: - SolPap I GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93549) sowie - SolPap II GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93546) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NikTak GmbH, Frankfurt am Main, Arndtstraße 18, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2013. Geschäftsanschrift: Arndtstraße 18, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: a) Die Entwicklung, Produktion, Handel, Reparatur und Umbau von elektrostatischen Lackierungsanlagen sowie von dazugehörigen mechanischen Vorrichtungen. b) Die Entwicklung, Produktion und Handel von Umweltschutzanlagen sowie von dazugehörigen mechanischen Vorrichtungen. c) Der Handel mit elektrostatischen Lackierungsmaterialien. d) Die Energieerzeugung sowie die Errichtung von Energieerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Enrgiequellen. e) Die Vertretung inländischer und ausländischer Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Papagiannakis, Panagiotis, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.