HRB 212687 B: Nike Deutschland GmbH, Berlin, Warschauer Straße 70A, 10243 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. 1. Die im Handelsregister von Charlottenburg unter HRB 212687 B eingetragene Firma Nike Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Deutschland, soll als übertragender Rechtsträger auf die im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter Nummer 32060874 geführte Firma NIKE Retail B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap) nach dem Recht der Niederlande mit Sitz in Hilversum, Niederlande, als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. 2. Der zur Durchführung dieser Verschmelzung aufgestellte Verschmelzungsplan ist im Entwurf beim Handelsregister Charlottenburg eingereicht worden. 3. Minderheitsgesellschafter sind weder bei der Nike Deutschland GmbH noch bei der NIKE Retail B.V. vorhanden. Die Verschmelzung wird auf die Gläubiger der übertragenden Nike Deutschland GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der Nike Deutschland GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die NIKE Retail B.V. übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der Nike Deutschland GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der Nike Deutschland GmbH gegenüber der NIKE Retail B.V. geltend machen können. Für Gläubiger der übertragenden Gesellschaft besteht vorgelagerter Schutz in folgendem Umfang: Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, die keine Befriedigung verlangen können, ist nach § 122j UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d UmwG vom Registergericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind. Nach Artikel 2:316 des Niederländischen Bürgergesetzbuchs muss auf Anforderung eines Gläubigers der Nike B.V. mindestens eine der Gesellschaften Sicherheit leisten für die Erfüllung von Ansprüchen von Gläubigern der Gesellschaften oder diese Erfüllung anderweitig garantieren, wenn nicht der oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der Nike B.V. nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor die finanziellen Verhältnisse bei der Gesellschaft. Jeder Gläubiger der Gesellschaften kann der Verschmelzung durch eine Eingabe bei Gericht und unter Angabe der geforderten Sicherheit innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Erfolgt der Widerspruch rechtzeitig und bestätigt das Gericht, dass eine Gesellschaft entgegen dem Vorstehenden keine Sicherheit geleistet hat, wird der fristgerecht eingereichte Widerspruch eines Gläubigers erfolgreich sein und der Verschmelzungsvertrag kann nur unter Bedingung eines Widerrufs des Widerspruchs oder einer Aufhebung des durchsetzbaren Widerspruchs vollzogen werden. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können (kostenfrei) am Sitz der übertragenden Gesellschaft auf die vollständigen Informationen bezüglich der Ausübung ihrer Rechte zugreifen: Warschauer Straße 70A, 10243 Berlin, Deutschland. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können (kostenfrei) am Sitz der übernehmenden Gesellschaft auf die vollständigen Informationen bezüglich der Ausübung ihrer Rechte zugreifen: Colosseum 1, 1213 NL Hilversum, Niederlande.
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