Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Pasewalk
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Kurze Straße 5, 17309 Pasewalk |
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a)
25.07.2024
Ridder |
HRA 2536: Nikolaus Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Krackow, Ernst-Röwer-Ring 1, 17329 Krackow. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Nikolaus Verwaltungs-GmbH, Penkun (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 7269).
HRA 2536: Nikolaus Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Krackow, Ernst-Röwer-Ring 1, 17329 Krackow. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Nikolaus Besitz Verwaltungs-GmbH, Krackow (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 21554).
HRA 2536: Nikolaus Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Krackow, Ernst-Röwer-Ring 1, 17329 Krackow. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2016 und des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2016 Teile des Vermögens der Landwirtschaftsbetrieb Ulrich Nikolaus e.K. mit Sitz in Krackow (AG Neubrandenburg HRA 2537) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2536: Nikolaus Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Krackow, Ernst-Röwer-Ring 1, 17329 Krackow. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2016 und des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2016 Teile des Vermögens der Straßen-, Tiefbau- und Fuhrbetrieb Ernst Röwer e.K., Inh. Ulrich Nikolaus mit Sitz in Krackow (AG Neubrandenburg HRA 2544) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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