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Nikon GmbH, Düsseldorf (HRB 2709) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Tiefenbroicher Weg 25
40472 Düsseldorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 2709
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Nikon GmbH aus Düsseldorf war im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer HRB 2709 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Nikon GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Nikon GmbH wies zuletzt vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.04.2021)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Registermeldungen 14

Calendar 08.04.2021
Löschung

HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist nach dem Recht der übernehmenden Nikon Holdings Europe B.V. am 01.04.2021 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 22.12.2020
Veränderung

HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 27.11.2020 mit der Nikon Holdings Europe B.V. mit Sitz in Amsterdam / Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Niederländischen Handelskammer unter Nr. 34139593) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.

Calendar 13.10.2020
Vorgang ohne Eintragung

HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Nikon GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 2709 ) mit der besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid nach niederländischem Recht unter Firma Nikon Holdings Europe B.V. mit Sitz in Amsterdam / Niederlande (Niederländische Handelskammer unter Nummer 34139593) eingereicht worden.Ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der deutschen Übertragenden Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da diese über keine Minderheitsgesellschafter verfügt, und als 100-prozentige deutsche Tochtergesellschaft auf ihre niederländische Muttergesellschaft verschmolzen wird. An der Nikon Holdings Europe B.V. sind ebenfalls keine Minderheitsgesellschafter beteiligt, so dass keine niederländischen Schutzvorschriften im Hinblick auf Minderheitsgesellschafter Anwendung finden. Die Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft, Nikon GmbH, ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Gesellschaft (Übertragende Gesellschaft) Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern weiterhin nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Nikon GmbH unter deren Geschäftsanschrift Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder sein Entwurf im bzw. durch das für die Übertragenden Gesellschaft, Nikon GmbH, zuständige Handelsregister gefordert werden muss. Gemäß Abschnitt 2:316 BW hat entweder die Übertragende Gesellschaft oder die Übernehmende Gesellschaft denjenigen Gläubigern der Übernehmenden Gesellschaft, die dies verlangen, Sicherheit für deren Forderungen zu leisten oder deren Befriedigung in anderer Weise zu garantieren. Das gilt nicht, falls die Forderung des Gläubigers bereits ausreichend gesichert ist oder falls die finanziellen Verhältnisse der Nikon Holdings Europe B.V. als der Übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine geringere Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bieten als zuvor. Jeder Gläubiger der Nikon Holdings Europe B.V. kann der Verschmelzung durch eine Eingabe beim zuständigen Gericht, dem Bezirksgericht (Rechtbank) Noord-Holland, Niederlande, widersprechen. Die Eingabe muss in schriftlicher Form erfolgen. In der Eingabe hat der Gläubiger anzugeben, für welche Forderung er Sicherheitsleistung beansprucht und welche Art der Sicherheitsleistung er verlangt. Die Eingabe des Widerspruchs muss innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die Nikon Holdings Europe B.V. die Einreichung des Verschmelzungsplans zum Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) bekanntgemacht hat, erfolgen. Die Eingabe, mit der der Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, ist begründet, wenn dem Gläubiger keine Sicherheit geleistet und die Befriedigung seiner Forderung auch nicht in anderer Weise garantiert wird, obwohl er hierauf nach dem Vorstehenden einen Anspruch hat. Vor seiner Entscheidung über die Eingabe kann das Gericht der Übertragenden und der Übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit einräumen, dem Gläubiger innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten. Falls der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Wird die Verschmelzung unter Verstoß hiergegen vollzogen, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers, anordnen, dass die verlangte Sicherheit von der Übernehmenden Gesellschaft zu leisten ist und eine Strafzahlung wegen des Verstoßes zu zahlen ist. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Nikon GmbH, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf .

Calendar 03.12.2019
Veränderung

HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Iwaoka, Toru, Amsterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Morimoto, Tetsuya, Amsterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 09.10.2018
Veränderung

HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Eimori, Sumio, JH Amstelveen / Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Miyagi, Reiji, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Tsuchida, Takami, CZ Amsterdam/Niederlande / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Iwaoka, Toru, Amsterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Sasaoka, Takaharu, Amstelveen / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 12

08.04.2021
Registervorgang

Löschung 08.04.2021

03.12.2019
Entscheideränderung

Austritt
Herr Toru Iwaoka
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Tetsuya Morimoto
Geschäftsführer

09.10.2018
Entscheideränderung

Austritt
Herr Sumio Eimori
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Reiji Miyagi
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Takami Tsuchida
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Toru Iwaoka
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Takaharu Sasaoka
Geschäftsführer

22.11.2016
Entscheideränderung

Austritt
Herr Hidehiko Tanaka
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Lukas Jufer
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Lukas Jufer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Reiji Miyagi
Geschäftsführer

04.08.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Lukas Jufer
Prokurist

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