HRB 4374:Nipro Glass Germany AG, Münnerstadt, Otto-Liebmann-Straße 2, 97702 Münnerstadt.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.6.2015 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.6.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 30.6.2015 mit der Nipro Sterile Glass Germany AG mit dem Sitz in Münnerstadt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5341) verschmolzen. Die Verschmelzung wird in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am gleichen Tag eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4374:Nipro Glass Germany AG, Münnerstadt, Otto-Liebmann-Straße 2, 97702 Münnerstadt.Ausgeschieden: Vorstand: Heidl, Wolfgang, Münnerstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Van Dal, Kurt, Tremolo / Belgien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4374:Nipro Glass Germany AG, Münnerstadt, Otto-Liebmann-Straße 2, 97702 Münnerstadt.Einzelprokura: Imberti, Massimo, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4374:Nipro Glass Germany AG, Münnerstadt, Otto-Liebmann-Straße 2, 97702 Münnerstadt.Die Hauptversammlung vom 11.08.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Liebmann Glaswaren GmbH & Co KG mit dem Sitz in Münnerstadt und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 206.000,00 EUR. Die Liebmann Glaswaren GmbH & Co KG mit dem Sitz in Münnerstadt (Amtsgericht Schweinfurt HRA 4517) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2014 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.08.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 11.08.2014 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Liebmann Glaswaren VerwaltungsGmbH mit dem Sitz in Münnerstadt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 2833) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2014 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.08.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 11.08.2014 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4374:Nipro Glass Germany AG, Münnerstadt, Otto-Liebmann-Straße 2, 97702 Münnerstadt.Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der #DV.Firm(Text="Geben Sie die Firma bzw. den Namen des zu verschmelzenden Unternehmens ein"), #DV.Sitz(Text="Geben Sie den Sitz des zu verschmelzenden Unternehmens ein") (Amtsgericht #DV.Gericht(Text="Geben Sie das zust. Registergericht des zu verschmelzenden Unternehmens ein") #DV.Reg(Text="Wählen Sie die zutreffende Registerart aus",Eingabe="HRB","HRA","VR","GnR","PR") #DV.Numm(Text="Geben Sie die Registernummer ein")) beim Amtsgericht #DV.Gericht(Text="Geben Sie den Ort des Registergerichts ein") (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
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