HRB 232779: Nipro Pure Water GmbH, Bruchsal, Werner-von-Siemens-Str. 2-6, 76646 Bruchsal. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 1.226.000,00 EUR erhöht.
HRB 232779: Nipro Pure Water GmbH, Bruchsal, Werner-von-Siemens-Str. 2-6, 76646 Bruchsal. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Somekawa, Tomohiro, Sint-Pieters-Woluwe/Belgien, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Okamoto, Koki, Elsene/Belgien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 232779: Nipro Pure Water GmbH, Bruchsal, Werner-von-Siemens-Str. 2-6, 76646 Bruchsal. Bestellt als Geschäftsführer: Kemps, Serge, Vosselaar / Belgien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Van Dal, Kurt, Tremelo / Belgien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 232779: Nipro Pure Water GmbH, Bruchsal, Werner-von-Siemens-Str. 2-6, 76646 Bruchsal. Nicht mehr Geschäftsführer: Krentorz, Sven-Axel, Freienbach / Schweiz, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kisakibaru, Keiichi, Schaarbeek, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Okamoto, Koki, Elsene/Belgien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 232779:Nipro Pure Water GmbH, Bruchsal, Werner-von-Siemens-Str. 2-6, 76646 Bruchsal.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.06.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Phoenix Pure Water International GmbH", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim HRB 710337) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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