HRB 3768: Njärheim Verschleißteile GmbH, Brilon, Sonnenweg 3a, 59929 Brilon. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung auf ihre Alleingesellschafterin, die unter Njärheim Verschleißteile, Inhaberin Sabine Hücker e. K. (Amtsgericht Arnsberg HRA 7999) auftretenden Kauffrau Sabine Hücker übertragen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 30.08.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Arnsberg
Rechtsform: GmbH