HRB 102019:Noble Drilling Deutschland GmbH, Celle, Braunschweiger Heerstraße 96, 29227 Celle.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Noble Drilling Deutschland GmbH, Celle, Braunschweiger Heerstraße 96, 29227 Celle. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Duncan, Alan Peter, Aberdeen, Scotland, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Noble Drilling Deutschland GmbH, Celle, Braunschweiger Heerstraße 96, 29227 Celle. Nicht mehr Geschäftsführer: Andersen, Preben Erik, Celle, * ‒.‒.‒‒; van Ede, Pieter, NM Beverwijk/Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Duncan, Alan, Aberdeen, Scotland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Noble Drilling Deutschland GmbH, Celle, Braunschweiger Heerstraße 96, 29227 Celle. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: van Ede, Pieter, NM Beverwijk/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Welldone Engineering GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 100680) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.