Nolina Holding oHG, Frankfurt am Main, c/o Archon Group Deutschland GmbH, Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Goldman Sachs Developing Markets Real Estate Partners (US) B.V., Amsterdam/Niederlande (Firmenregister Amsterdam Nr. 34282081). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Nolina Holding oHG, Frankfurt am Main, c/o Archon Group Deutschland GmbH, Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main. (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und halten, einschließlich der Erbringung von Management-, Verwaltungs-, Finanzierungs- und Organisationsleistungen für solche Beteiligungsunternehmen.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o Archon Group Deutschland GmbH, Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Whitehall Management Services Holding B.V., Amsterdam/Niederlande (Firmenregister Amsterdam Nr. 34119730), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Goldman Sachs Developing Markets Real Estate Partners (US) B.V., Amsterdam/Niederlande (Firmenregister Amsterdam Nr. 34282081), von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Nolina Holding GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80831). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.