HRB 22760: Noll Malerwerkstätte GmbH, Harschbach, Hauptstraße 39, 56307 Harschbach. Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt, sofern nur ein Liquidator vorhanden ist, durch diesen allein und, sofern mehrere Liquidatoren vorhanden sind, durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Nunmehr bestellt als Liquidator: Bendig, Jörg, Harschbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 22760:Noll Malerwerkstätte GmbH, Oberdreis, Bachstraße 2, 57639 Oberdreis.Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Harschbach beschlossen. Neuer Sitz: Harschbach. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 39, 56307 Harschbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bialdyga, Sebastian Christian, Oberdreis, * ‒.‒.‒‒.
Noll Malerwerkstätte GmbH, Oberdreis, Bachstraße 2, 57639 Oberdreis. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2011. Geschäftsanschrift: Bachstraße 2, 57639 Oberdreis. Gegenstand: der Betrieb eines Malergeschäfts. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bendig, Jörg, Harschbach, * ‒.‒.‒‒; Bialdyga, Sebastian Christian, Oberdreis, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Noll Malerwerkstätte OHG, Harschbach (Amtsgericht Montabaur HRA 20865) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.