HRB 14186: Noor Immobilien GmbH, Neuss, Breslauer Str. 1, 41460 Neuss. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 14186: Noor Immobilien GmbH, Neuss, Breslauer Str. 1, 41460 Neuss. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafter-versammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Noor, Mohammad Akbar, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Noor, Mohammad Akbar, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 31. Dezember 2016 aufgelöst.
Noor Immobilien GmbH, Neuss (Breslauer Str. 1, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24. April 2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien sowie die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Import/Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Accessoires, Deko-, Kosmetik- und Elektronikartikeln, Bekleidungsstücken, Schuhen, Lederwaren, Messgeräten, Spielzeug sowie chirurgischen Werkzeugen -soweit nicht genehmigungspflichtig-, ferner mit elektronischen Produkten, insbesondere Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, Computerhardware, Computersoftware, Onlineversandhandel, Handel mit Waren aller Art und der Handel mit Domainnamen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Noor, Mohammad Akbar, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.