Norba Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Nordenham (Marktplatz 1, 26954 Nordenham). Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.04.2012 mit der Dorba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 12277) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Norba Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Nordenham (Marktplatz 1, 26954 Nordenham). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dorba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH am 21.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Norba Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Nordenham (Marktplatz 1, 26954 Nordenham). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.04.2012 mit der Dobra Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 12277) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Norba Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Nordenham (Marktplatz 1, 26954 Nordenham). Bestellt als Geschäftsführer: Dormann, Jürgen, Erlenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Norba Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Nordenham (Marktplatz 1, 26954 Nordenham). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2006. Gegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Schifffahrtsunternehmen sowie die Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jessen, Edlef, Nordenham, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.